Verpackungs- und Compliance-Informationen gemäß Verordnung (EU) 2025/40
Im Zuge der aktuellen regulatorischen Anforderungen befassen wir uns mit den Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Derzeit bereiten wir die digitale Bereitstellung verpackungsbezogener Informationen über einen QR-Code vor. Dadurch sollen relevante Informationen künftig strukturiert, transparent und digital abrufbar sein.
1. Allgemeine Anforderungen
Bei Auswahl und Gestaltung unserer Verpackungen achten wir insbesondere darauf, den Einsatz von Verpackungsmaterial zu reduzieren und gleichzeitig Recyclingfähigkeit sowie eine kreislauforientierte Gestaltung zu berücksichtigen.
2. Materialzusammensetzung
Bei der Auswahl der eingesetzten Verpackungsmaterialien berücksichtigen wir deren Recyclingfähigkeit und verwenden, soweit technisch sinnvoll und praktisch umsetzbar, entsprechend geeignete Materialien.
3. Recyclingfähigkeit und Entsorgung
Bei der Entwicklung und Gestaltung unserer Verpackungen berücksichtigen wir sowohl deren Recyclingfähigkeit als auch die vorgesehenen Entsorgungswege. Welche Entsorgung vorgesehen ist, hängt vom jeweiligen Material und von der Art der Verpackung ab. Je nach Ausführung kommen etablierte Sammel- und Verwertungssysteme, beispielsweise die Gelbe Tonne, sowie bei dafür geeigneten Verpackungen die industrielle Kompostierung in Betracht.
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden nationalen Entsorgungsvorschriften.
4. Stoffbezogene Anforderungen
Für die von uns eingesetzten Verpackungsmaterialien berücksichtigen wir die einschlägigen stoffbezogenen Anforderungen und Grenzwerte der Verordnung. Dabei beziehen wir auch die verfügbaren Informationen und Nachweise unserer Lieferanten ein.
5. Laufende Anpassung
Wir beobachten die weitere regulatorische Entwicklung fortlaufend und passen unsere Verpackungen und internen Prozesse schrittweise an die jeweils geltenden Anforderungen an.
